Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Firma Isermann GmbH & Co.KG und Einwilligungen

AGB
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist eine Bestellung im Internetshop www.isermann.de nicht möglich, da www.isermann.de ein reiner B2B (Business to Business) Shop ist.
Die Lieferungen und Leistungen der Fa. Isermann GmbH & Co.KG an Unternehmer im Sinne des §14 BGB erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nachstehende Bedingungen werden, soweit nicht Abweichendes von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt ist, ein für allemal der Geschäftsverbindung mit dem Käufer oder Warenempfänger zugrunde gelegt und als rechtverbindlich anerkannt, ohne dass es im späteren Schriftwechsel oder bei neuen Geschäftsabschlüssen einer besonderen Erwähnung derselben bedarf. Abweichende Einkaufsbedingungen gelten, auch wenn wir Ihnen nicht widersprechen, nur mit unserem schriftlichen Einverständnis.

1. Angebote und Abschluss

Die Angebote der Isermann GmbH & Co.KG im Internet und im Printkatalog stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei der Isermann GmbH & Co.KG Waren zu bestellen. Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Alle Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, ebenso alle Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, auch wenn sie mit unseren Vertretern besprochen sind. In bezug auf patent-, muster- und markenrechtlichen Schutz erfolgt die Annahme und Ausführung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und unter Haftung des Auftraggebers für einen Schaden einschließlich entgangenen Gewinns, der uns oder Dritten entstehen kann. 
Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden und hat uns für alle dadurch etwa treffenden Nachteile klag- und schadlos zu halten. Abgeschlossene Gesamtaufträge z.B. Rahmenverträge über die Lieferung eines bestimmten Mengenkontingents an Waren gelten, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, für 1 Jahr. 
Sofern innerhalb dieser Frist der Besteller nicht den Gesamtauftrag abgenommen hat, behalten wir uns nach vorheriger Absprache wahlweise die Lieferung des Restpostens, die Berechnung der hier lagernden Materialien oder die Aufhebung und Belastung eines gegebenenfalls gewährten Preisvorteils für die gelieferte Stückzahl vor. 
Derartige Abschlußaufträge berechtigen uns zum Einkauf von Material und Zubehör für den Gesamtauftrag. 
Bei Angebot, das grundsätzlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 2 freibleibend ist, oder Abschluß nach Probe oder Muster gelten diese sowie Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne nicht als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, vielmehr nur als zur Orientierung über die allgemeine Beschaffenheit und Ausführung der Ware bestimmt, also als branchenübliche Annäherungswerte. 
Sind von uns herzustellende Dichtungen jedweder Art nach den Vorgaben des Bestellers Auftragsgegenstand, so sind die gewünschten Maße vom Besteller in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. Fehler, die sich aus unrichtiger telefonischer Übermittlung der Maße durch den Besteller ergeben, wenn dieser ausdrücklich auf die Sicherheit der schriftlichen Mitteilung verzichtet, gehen zu seinen Lasten.
2. Preise
Sämtliche Preise und eventuelle Nebenkosten der Lieferung verstehen sich in EURO zzgl. der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk Lünen. Rollgeld, Transportversicherungs-Gebühren, Fracht und dergleichen gehen zu Lasten des Bestellers. Unsere Preise entsprechen jeweils dem am Tage des Angebotes oder der Auftragsbestätigung gültigen Material-, Lohn- oder sonstigen Preisniveau. Sollte sich dieses vor oder während der Ausführung des Auftrages ändern, so sind wir berechtigt, bei Ablieferung unsere Preise entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht, wenn zwischen Vertragsabschluß und Ablieferung ein Zeitraum von maximal 4 Monaten liegt.
3. Zahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Barzahlung bei Abholung

Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

Sollten wir auf Rechnung liefern, so sind diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Bei Zahlung durch Lastschrift erfolgt der Einzug innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Hiervon sind Werkzeugkostenrechnungen ausgenommen, die mit jeweils einem Drittel bei Auftragsabschluß, bei Vorlage der Ausfallmuster und innerhalb von 30 Tagen nach Ausfallmusterlieferung netto in bar zu begleichen sind. 
Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, dürfen wir unsere Leistungen zurückbehalten und die Fertigung bestellter Waren unterbrechen. Die Aufrechung mit irgendwelchen Gegenansprüchen, die weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt sind, und die Übertragung von Vertragsrechten ohne unsere Zustimmung auf Dritte, sind ausgeschlossen. 
Bei Zahlungszielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens. 
Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt gemäß § 449 BGB vorbehalten. Es geht auf den Käufer über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsvorfall einschließlich der Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten getilgt hat. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern und auf Verlangen zu kennzeichnen und gegen Feuer zu versichern. 
Eine Be- und Verarbeitung sowie eine Umbildung der Vorbehaltsware geschieht in unserem Auftrag, ohne daß uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. 
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich, soweit die gelieferte Ware Bestandteil einer anderen Sache wird, auch auf die mit der Ware hergestellte neue Sache, und wir werden gemäß § 950 BGB anteiliger Miteigentümer. 
Bei Nichtzahlung fälliger Beträge, Einleitung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder sonstiger Gefährdung der Erfüllung - z.B. mangelnde Kreditwürdigkeit - können wir dem Käufer das Verfügungsrecht für die Vorbehaltsware entziehen und deren Herausgabe verlangen, ohne dass dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei Verpfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Die Weiterveräußerung ist ausgeschlossen für den Fall, dass im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht. 
Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir verpflichten uns, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn und soweit die Summe der vom Käufer gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um 20% übersteigt. 
Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und verpflichtet, die eingegangenen Beträge in Höhe der noch nicht bezahlten Rechnungsbeträge unverzüglich an uns abzuführen. 
Der Käufer ermächtigt uns, nach unserem Gutdünken dem Kunden die Abtretung zu einem uns passenden Zeitpunkt anzuzeigen. Zu diesem Zwecke hat uns der Käufer eine Kundenliste und eine Forderungsliste auszuhändigen.
5. Lieferzeiten, Lieferumfang
Die Lieferzeiten bestimmen sich nach der vertraglichen Vereinbarung. 
Die gewöhnlichen Lieferzeiten werden von uns so vereinbart, dass sie bei regelgerechtem Gang der Fabrikation unserer Vorlieferanten mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Wir verpflichten uns, den Käufer unverzüglich zu informieren, sollte uns bekannt werden, dass die Lieferzeiten nicht eingehalten werden können. 
Die angegebenen Lieferfristen werden bei nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb, z.B. Fällen höherer Gewalt sowie Betriebsunterbrechungen, Streiks, behördlichen Eingriffen, Aufruhr, Kriegseinflüssen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten, um die entsprechende Zeit verschoben. 
Wird uns oder unserem Vorlieferanten die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir ebenso wie der Vorlieferant von der Lieferverpflichtung frei. Der Käufer wird hiervon unverzüglich informiert. 
Eine Reihe von Produkten, wie z. B. die Schanksäulen, werden in nicht montiertem Zustand geliefert. Die Montage ist nicht Vertragsgegenstand und obliegt dem Käufer. Das Gleiche gilt für die erforderlichen Bohrungen zur Durchführung der Bierleitung und Befestigung der Schanksäule auf den Fassbierkühlschränken. Diese sind im Leistungsumfang nicht enthalten.
6. Verzögerungsschaden und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Etwaige Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens oder Schadens-ersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist, oder unsererseits oder seitens unseres Vorlieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder fahrlässig eine der sogenannten Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die die wesentlichen - im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden - Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages betreffen oder Pflichten, die für den Schutz des Käufers von grundlegender Bedeutung sind, verletzt ist. Ein für den Fall einer derartigen fahrlässigen Kardinalpflichtverletzung dem Käufer etwa zustehender Schadensersatzanspruch wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Gewährleistung , Haftung
Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, dass wir die Stücke, die in Folge nachgewiesener Material- oder Herstellungsfehler nicht verwendbar sind, nach unserer Wahl zum berechneten Preis zurücknehmen, nachbessern oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechenden Stücke unter Rücknahme der untauglichen ab unserem Werk kostenlos ersetzen. 
Eine Gewährleistung für Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere übermäßige Beanspruchung oder falsche Lagerung,
fehlerhafte Montage bzw. Verarbeitung/Inbetriebnahme durch Käufer oder Dritte, soweit nicht eine fehlerhafte Montageanleitung von uns hierfür ursächlich war, natürliche Abnutzung, eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen, entfällt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrage nach seiner Wahl verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder eine eindeutige Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. 
Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben, sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben vorbehalten. 
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie eventuellen weiteren Ansprüchen - soweit nicht eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen ist - ist ausgeschlossen, es sei denn, auf unserer Seite läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder eine der unter der vorstehenden Ziffer 6 Abs.1 erläuterten Kardinalpflichten wären durch uns fahrlässig verletzt. Für einen sich aus dem letzteren Fall etwa ergebenen Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 6 Abs. 2 entsprechend.
8. Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Zeigt sich ein Mangel später, muß er unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Dies gilt auch im Falle einer Weiterveräußerung an einen Endkunden. Rügt dieser einen versteckten Mangel, ist dies vom Käufer uns ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Werden Beanstandungen erhoben, die von uns nicht zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
9. Prüfung und Abnahme
Ist die Bestellung mit besonderen Gütevorschriften verbunden, so hat die Abnahme in unserem Werk sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Unterläßt der Käufer die Abnahme, so gilt die Ware mit Verlassen des Lieferwerkes oder des Lagers als bedingungsgemäß geliefert. In diesem Fall sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.
10. Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen des Käufers gegen uns wegen eines Mangels, soweit nicht eine Haftung für Vorsatz in Rede steht, beträgt 1 Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
11. Werkzeuge
Für im Auftrag des Bestellers herzustellende Werkzeuge, die zur Erfüllung seines Auftrages benötigt werden, wird ein Werkzeugkostenanteil berechnet. In Anbetracht der konstruktiven Leistung sind die Werkzeuge grundsätzlich unser Eigentum und verbleiben in unserem Besitz. Die Werkzeuge werden ausschließlich für Aufträge des Bestellers benutzt, es sei denn, er erklärt sich ausdrücklich mit einer Mitbenutzung für Dritte einverstanden. Eine Amortisation von Werkzeugkostenanteilen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und setzt gegebenenfalls Sondervereinbarungen voraus. Sorgfältige Aufbewahrung und Pflege der Werkzeuge werden von uns ohne Berechnung übernommen, ebenso die Kosten, die aus normalem Verschleiß erwachsen. Wir haften jedoch nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Besteller innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung keine Nachbestellung erfolgt. Zur Annahme von Anschlußaufträgen sind wir nicht verpflichtet.
12. Verpackung
Verpackungsmaterial wird selbstkostend berechnet. Kisten und Verschläge werden bei Frankorücksendung - in einwandfreiem Zustand - mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Einweg-Verpackung wird von uns, wenn nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen.
13. Versand
Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Verläßt die Lieferung den Werksbereich, geht die Gefahr auf den Käufer über. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Empfängers ab. Das Abladen ist allein die Angelegenheit des Käufers.

14. Aufrechnung und Abtretung

Der Käufer kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 
Eine Abtretung irgendwelcher Ansprüche gegen die Firma Isermann GmbH & Co.KG in Lünen bedarf deren ausdrücklicher Zustimmung.
15. Weiterverbringung ins Ausland
Die Isermann GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem "Table Of Denial Orders" oder der "US Denied Persons List/DPL") und genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Unternehmer zu informieren hat, will er die Produkte exportieren.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechte und Pflichten, die sich aus den Geschäften mit uns ergeben, gilt für beide Parteien für die Lieferung und Zahlung Lünen als Erfüllungsort und Lünen als Gerichtsstand. Für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß ist ebenfalls Lünen Gerichtsstand. 
Es gilt für die Geschäftsbeziehung ausschließlich das deutsche Recht. 
Die Geltung des UN-Kaufrechtes=CISG wird ausgeschlossen.
Einwilligungen
Ich willige ausdrücklich in die Weitergabe meiner Telefonnummern und E-Mail-Adressen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO an den ausgewählten Versanddienstleister weiter, damit dieser vor Zustellung zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Die Einwilligung kann jederzeit durch eine Nachricht an die in unserer Datenschutzerklärung beschriebene Kontaktmöglichkeit oder direkt gegenüber dem Versanddienstleister unter im Folgenden aufgeführten Kontaktadressen widerrufen werden. Nach Widerruf löschen wir Ihre hierfür angegebenen Daten, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.

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Ich willige ausdrücklich in die Weitergabe meiner E-Mail-Adresse gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO an die Trusted Shops GmbH, Subbelrather Str. 15c, 50823 Köln (www.trustedshops.de) zum Zwecke der Zusendung einer Bewertungserinnerung per E-Mail ein.
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